Arten von Gefahrgütern
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Du kannst deine Produkte in Shopify als Gefahrengut kennzeichnen. Wie das funktioniert kannst du in Varianten Metafelder nachlesen.
Die Gefahrgutklasse 1 umfasst explosiv gefährliche Stoffe, die durch Feuer oder Funkenschlag explodieren können, mit massiven Schäden für Transport, Umwelt und Menschen. Sie teilt sich in sechs Unterklassen, von 1.1 (äußerst explosiv) bis 1.4 S (weniger explosiv für Feuerwerkskörper).
Gefahrgutklasse 2 umfasst den Transport von Gasen, wie Haarspray, Propangas und Wasserstoff. Dabei werden sie anhand von fünf Anfangsbuchstaben gekennzeichnet: A (erstickend), O (brandfördernd), F (entzündlich), T (giftig) und C (ätzend).
Gefahrgutklasse 3 betrifft entzündbare Stoffe, darunter Benzin und hochprozentiger Alkohol. Sie entzünden sich bei bestimmter Temperatur oder Druck. Die Verpackungsgruppen (VG) spezifizieren die Gefährdung: VG I (hohe Gefahr, Siedebeginn unter 35°C), VG II (mittlere Gefahr), VG III (niedrige Gefahr).
Gefahrgutklasse 4 umfasst entzündbare feste Stoffe wie Streichhölzer und Schwefel. Unterteilt in 4.1 (selbstzersetzend und leicht entzündbar), 4.2 (selbstentzündlich mit gefährlichen Gasen bei Wasser) und 4.3 (selbstentzündlich mit gefährlichen Gasen bei Wasser), z.B., weißer Phosphor und Natrium.
Gefahrgutklasse 5 umfasst entzündliche Stoffe wie Ethylalkohol und Aceton, die Brände und Explosionen durch Sauerstoffabgabe auslösen können. Sie teilt sich in 5.1 (Aceton, Salpetersäure, Sauerstoff) und 5.2 (organische Peroxide mit hohem Sauerstoffgehalt) auf, die besonders gefährlich bei Kontakt mit anderen Stoffen sind.
Gefahrgutklasse 6 umfasst giftige (6.1) und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2). Beide können schwerwiegende Gesundheitsschäden durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt verursachen. 6.1 enthält Pestizide, Arsen und Blausäure, während 6.2 Krankheitserreger wie Viren und Bakterien umfasst, die Gefahren in medizinischem Abfall und Laboren darstellen können.
Gefahrgutklasse 7 umfasst ausschließlich radioaktive Stoffe, ohne Unterkategorien. Dies reicht von Atommüll (Uran und Plutonium) bis zu medizinischen und technischen Geräten, die Radioaktivität verwenden, wie Röntgengeräte.
Gefahrgutklasse 8 umfasst ätzende Stoffe, die Haut und Schleimhäute schädigen. Diese Stoffe können auch andere Frachten im Transport beschädigen und bei Kontakt mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit ätzende Flüssigkeiten und Dämpfe freisetzen. Beispiele sind Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure.
In der Gefahrgutklasse 9 sind verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände zusammengefasst, die in keine der anderen acht Kategorien passen. Ein aktuelles Beispiel dafür sind Lithiumbatterien, weit verbreitet in technischen Geräten, aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften in Klasse 9 einsortiert.